Feinherb ist eine Bezeichnung für einen halbtrockenen Wein. Merkmal dieser Weine ist die oft vorhandene deutliche Restsüße.
Da im Weingesetz keine Bezeichnung "feinherb" vorgesehen ist, war diese früher verboten. Nachdem Winzer von der Mosel geklagt hatten, ist dies aber nun zulässig, da das Gericht davon ausging, dass durch eine Auszeichnung der Weine mit dem Begriff feinherb keine Täuschung der Verbraucher vorliegt.